Der Vorstand
Präsidentin
Sylvia Lehmann, Landtagsabgeordnete SPD
Vorsitzende
Carola Christen, Leiterin der VHS Frankfurt (Oder )
1. Stellvertreterin
Dr. Roswitha Voigtländer, Direktorin der VHS Potsdam
2. Stellvertreterin
Monika Gordes, Stellv. Geschäftsführerin Städte- und Gemeindebund Brandenburg
Weitere Vorstandsmitglieder
Martin Brasse, Leiter der KVHS Elbe-Elster
Reiner Blume, Leiter der MKVHS Havelland
Serge Lacombe, Direktor der KVHS Dahme-Spreewald
Jutta Schlüter, 1. Beigeordnete Landkreistag Brandenburg
Der Beirat für Weiterbildung
Der Beirat für Weiterbildung wurde nach § 12(2) der Satzung des Brandenburgischen Volkshochschulverbandes e.V. im Frühjahr des Jahres 2005 ins Leben gerufen.
Der Beirat für Weiterbildung setzt sich aus Vertretern der Bildungspolitik (bildungspolitische Sprecher der Landtagsparteien), Vertretern aus dem wissenschaftlichen Bereich der Erwachsenen- und Weiterbildung, Vertretern aus den Landesministerien sowie Vertretern der Volkshochschulen zusammensetzt.
Der Beirat tagt ein- bis zweimal im Jahr und diskutiert aktuelle bildungspolitische Entwicklungen und deren Relevanz für die Volkshochschularbeit. Dabei werden Impulse und Empfehlungen sowohl für die VHS als auch für politische und administrative Entscheidungsträger entwickelt.
Mitglieder des Beirats:
Sylvia Lehmann, MdL,
Vorsitzende des Beirates und Präsidentin des BVV e.V.
Susanne Melior, MdL ,
Mitglied der SPD-Fraktion des Landtages
Gerrit Große, MdL,
Mitglied der PDS Fraktion des Landtages
Gordon Hoffmann, MdL,
Mitglied der CDU-Fraktion des Landtages
Sabine Niehls, MdL
Mitglied Die Grünen /Bündnis 90 Fraktion des Landtages
Prof. Dr. Wiltrud Gieseke
Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Erziehungswissenschaften,
Abt. Erwachsenenbildung/Weiterbildung
Prof. Dr. Joachim Ludwig
Universität Potsdam, Lehrstuhl für Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Medienpädagogik
Dr. Eva-Maria Bosch
Ministerium für Bildung,Jugend und Sport, Referat für Weiterbildung
Sabine Hübner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familien, Abteilung Arbeit und Gleichstellung
Dr. Jürgen Fechner
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Dr. Ilona Weser
Dezernentin für Bildung, Gesundheit und Soziales, Landkreis Oder-Spree
Andrea Staeck
Leiterin KVHS Teltow-Fläming
Winfried Lochner
Leiter der KVHS Uckermark
Georg Bernhardt
Leiter der VHS Brandenburg a. d. Havel
Mitgliederversammlung
Jede Kommune und kreisfreie Stadt aus Brandenburg entsendet einen Vertreter in die
jährlich stattfindende Mitgliederversammlung des BVV.
Nach der Satzung des Brandenburgischen Volkshochschulverbandes e.V. vom 22.09.2006 enthält die Mitgliederversammlung folgende Richtlinien:
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbandes und tritt jährlich zusammen.
- Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand nach Bedarf einberufen wer-den. Sie sind einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe verlangt.
- Einladungen mit der Tagesordnung zu Mitgliederversammlungen müssen vier Wochen vor der Sitzung den Mitgliedern schriftlich zugesandt werden.
- Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen mindestens zwei Wochen, Anträge zur Satzungsänderung mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung der Geschäftsstelle vorliegen, die sie unverzüglich den Mitgliedern zuleitet.
- Anträge, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, werden nur dann zur Beratung zugelassen, wenn dies mit Zwei-Drittel- Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen wird.
- Eine weitere Mitgliederversammlung im Jahr ist dann einzuberufen, wenn die Jahreshauptver-sammlung den laufenden Haushalts- und Finanzplan nicht beschließen konnte. Auf dieser wie auf weiteren ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlungen können jederzeit Anträge und bindende Beschlüsse zu den laufenden Aufgaben des Verbandes gefasst werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung beschließt über:
a) grundsätzliche Angelegenheiten der in § 2 Abs. 4 genannten Aufgaben des Landesverbandes und seiner Mitglieder,
b) die Annahme, Änderung und Fortschreibung der Satzung,
c) die Festlegung des Beitragsschlüssels nach § 4 Abs. 2,
d) die Wahl- des/der Präsidenten/in des Verbandes
- einer/eines haupt- oder ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden des Vorstandes und weiterer ehrenamtlich tätiger Vorstandsmitglieder
- von nachrückenden Vorstandsmitgliedern bei vorzeitigem Ausscheiden,
f) die Entgegennahme des Geschäfts- und Finanzberichts sowie der Rechnungsprüfung und über die Entlastung des Vorstandes,
g) die Bestellung eines Rechnungsprüfers,
h) über die Auflösung des Verbandes - Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Ehrenmitgliedschaft verdienstvoller Persönlichkeiten.
Wahlen/ Abstimmungen
- Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
- Zu allen Wahlen und Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Bei Anwesenheit mehrerer Trägervertreter ist dem Versammlungsleiter vor Beginn der Wahl/Abstimmung mitzuteilen, wer das Stimmrecht ausübt.
- Die Wahlen erfolgen für die Dauer von 4 Jahren. Für den Fall des Ausscheidens eines gewählten Vorstandsmitglieds erfolgt durch die Mitgliederversammlung eine Nachwahl. Das Mandat des nachgewählten Mitglieds dauert bis zu den nächsten turnusmäßigen Wahlen.
- Satzungsänderungen und Anträge nach § 6 (4), Satz 2 bedürfen grundsätzlich einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei allen sonstigen Wahlen und Abstimmungen gilt die ein-fache Stimmenmehrheit.
- Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung.





