0331/200 77 810
Zum Jagenstein 3
14478 Potsdam

 

Änderungen des telc Prüferlizenzsystems zum 01. Juli 2011!

Ab 01.07.2011 gelten folgende Regelungen:

Prüferlizenz A1/A2 - Berechtigt zur Abnahme aller mündlichen Prüfungen auf diesen Stufen, ausgenommen DTZ und telc English A2/B1. Der Erwerb dieser Lizenz ist für die Abnahme aller telc A1-Prüfungen verpflichtend (bisher war für A1 keine Lizenz notwendig). Die Lizenz ist zudem Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüferqualifizierung B1/B2.

Prüferlizenz B1/B2 - Berechtigt zur Abnahme aller mündlichen Prüfungen auf diesen Stufen (auch berufsorientierte Prüfungen), ausgenommen DTZ und telc English A2/B1. Voraussetzung ist der vorherige Erwerb einer Prüferlizenz A1/A2 durch die Teilnahme an einer Basisqualifizierung.

Nähere Details finden Sie hier.